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Natur, Hochwasser und Gewässer

Natur

Arten- und Biotopschutz

Das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für den Landkreis Schwandorf enthält als Fachkonzept gem. Art. 14a BayNatSchG Aussagen zu bedeutsamen Tier- und Pflanzenbeständen und deren Lebensräumen im Landkreis. Grundlagen des Arten- und Biotopschutzprogramms sind die Biotopkartierung, diverse Artenschutzkartierung sowie weitere ökologische Bestandsaufnahmen und Untersuchungen.
(Bild rechts: Renaturiertes Haselbach)

Als ‘Biotope’ werden hier schützenswerte Vegetationsbestände bezeichnet, die in der amtlichen Flachland-Biotopkartierung gemäß der Kartieranleitung des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz (LfU) erfasst werden.

In Schwandorf wurde in den Jahren von 1986 bis 1995 die amtliche Biotopkartierung durchgeführt. Im Rahmen der Untersuchungen wurden 546 Flächen aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt und / oder für den Arten- und Gesellschaftsschutz als schützenswerte Biotope erfasst. Sie nehmen mit einer Gesamtfläche von rund 383 ha etwa 3% des Stadtgebiets von Schwandorf ein.

Der zur Erhaltung der frei lebenden Tier- und Pflanzenwelt für erforderlich gehaltene Flächenanteil von mindestens 10% naturnaher oder extensiv bewirtschafteter Flächen wird in Schwandorf derzeit nicht erreicht.

Natura 2000

Information über das FFH-Stichprobenmonitoring in Bayern Wald-Lebensraumtypen

Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu beobachten (Monitoring). Gemäß Art. 17 der FFH-RL melden die Mitgliedsstaaten alle sechs Jahre einen Bericht mit den wichtigsten Ergebnissen dieses Stichprobenmonitorings an die Europäische Kommission.

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten in Deutschland über eine einfache Stichprobe zu ermitteln und zu dokumentieren. Die Probeflächen werden zufällig aus den bayernweit bekannten Vorkommen der jeweiligen Schutzgüter ermittelt. Die Probeflächen können dabei sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen.

Zuständig für Kartierungen von Waldlebensräumen und für Arten mit enger Bindung an Wälder ist dabei die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF).
(Hinweis: Für Offenlandarten und -Lebensraumtypen ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig.)

Im Gemeinde- bzw. Stadtgebiet befindet sich mindestens eine Probefläche der Lebensraumtypen, 91D0 „Moorwälder“, 91T0 „Flechten-Kiefernwald“ und 91U0 „Steppen-Kiefernwald“. Diese Probeflächen sollen im Auftrag der LWF im Zeitraum Juli 2010 bis April 2012 untersucht werden. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.

Viele der Untersuchungsflächen werden land- oder forstwirtschaftlich genutzt. Damit die Stichprobe als repräsentativ angesehen werden kann, ist es deshalb wichtig, dass die Stichprobenflächen keine Sonderbehandlung erfahren und wie bisher im gleichen Rahmen genutzt werden.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Verfügung .

Naturdenkmal

Ein Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes Landschaftselement. Damit sollen bestimmte Erscheinungsformen der Natur, wie Felsformationen oder Quellen, Einzelbäume oder Alleen, aus ökologischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen oder heimatkundlichen Gründen unter Schutz gestellt werden.

Ausweisung durch Rechtsverordnung, Pflege und Betreuung der einzelnen Objekte sowie ggf. die Erstellung von Pflegeplänen liegt in der Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern oder kreisfreien Städten.§ 28 BNatSchG; Art. 9 BayNatSchG

In Schwandorf sind 14 Naturdenkmäler rechtskräftig ausgewiesen.

Ökokonto

Ausgleichmaßnahmen innerhalb der Eingriffsregelung
Mit Wirkung vom 1. Januar 2001 sind auch die bayerischen Städte und Gemeinden gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches verpflichtet, die so genannte naturschutzrechtliche Eingriffsregelung im Rahmen der Bauleitplanung anzuwenden.

Die Eingriffsregelung leistet einen Beitrag für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und versucht unter dem Stichwort „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ die Belange der baulichen Entwicklung von Städten und Gemeinden mit denen des Naturschutzes und der Landschaftsentwicklung zu vereinbaren. Die Stadt Schwandorf verfügt zur Bereitstellung geeigneter Ausgleichsflächen über ein so genanntes „Ökokonto“:
In diesem Konto sind Flächen zusammengefasst, die entsprechend ökologisch aufgewertet wurden und somit als Ausgleich für Baumaßnahmen herangezogen werden können. Auf diese Weise kann die Stadt Schwandorf auch bei kurzfristig entstehenden Bedarf z.B. aufgrund geplanter Ansiedlung großflächiger Gewerbebetriebe schnell und unbürokratisch reagieren.


Wald

Waldfunktionsplan
Waldfunktionspläne werden gemäß Art. 6 des Waldgesetzes für Bayern (BayWaldG) von der Bayerischen Forstverwaltung im Einvernehmen mit den Höheren Landesplanungsbehörden ausgearbeitet und aufgestellt.

Der Waldfunktionsplan für die Region Oberpfalz-Nord enthält Ziele zur Erhaltung und Vermehrung der Waldfläche sowie zur Sicherung und Verbesserung der Nutz-, Schutz-, Erholungs- und Sonderfunktionen des Waldes. Die Waldfunktionskarte stellt Wälder mit besonderer Bedeutung für die Schutz-, Erholungs- und Sonderfunktionen dar.

Hochwasser

Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren.

Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei Hochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Die Wasserwirtschaftsverwaltung hat 1996 ein landesweites Projekt initiiert, in dessen Rahmen nach einheitlichen Methoden die Überschwemmungsgebiete ermittelt wurden. Dafür wurdendie Gewässer und ihre Talräume beflogen und damit das voraussichtlich überschwemmte Gelände vermessen, die Gewässer selbst vermessen, die Höhe des maßgebenden Hochwassers berechnet und die sich daraus ergebenden Überschwemmungsgebiete in Karten dargestellt. Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist das 100-jährliche Hochwasser (HQ 100). Ein 100-jährliches Hochwasser tritt durchschnittlich einmal in hundert Jahren auf. Das bedeutet jedoch nicht, dass nach einem 100-jährlichen Hochwasser bis zum nächsten 100 Jahre vergehen müssen. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten.Mit Wirkung vom 16.06.2006 wurden für die Stadt Schwandorf die Grenzen des Überschwemmungsgebietes amtlich festgesetzt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um die Dokumentation eines natürlichen Zustandes und nicht um eine veränderbare Planung handelt.Weiter werden alle ermittelten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Internet unter der Adresse http://www.bayern.de/lfw/iug im „Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern“ für die Öffentlichkeit dokumentiert. Dort sind auch weitere Informationen über Überschwemmungsgebiete sowie rechtliche Grundlagen und Hinweise zum Festsetzungsverfahren enthalten.Hochwasserschutzkonzept Ende 2006 wurde ein Ingenieurbüro mit der Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes für Gewässer 3. Ordnung im Stadtgebiet Schwandorf beauftragt.Das vorliegende Konzept dient als Grundlage für eine langfristige Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes, insbesondere im Bereich von bestehenden Siedlungsräumen an den Gewässern 3.Ordnung.In der Zwischenzeit wurden 24 Gewässerläufe 3.Ordnung im gesamten Stadtgebiet bzgl. Ihrer Einzugsgebiete etc. untersucht. Es wurden so genannte „Brennpunkte“ ermittelt, die bei Starkregenereignissen eine Gefährdung bestehender Siedlungsbereiche darstellen.Im Zuge der Bearbeitung werden Vorschläge zur Entschärfung der Brennpunkte und eine Prioritätenliste bzgl. der notwendigen Maßnahmen erarbeitet. Weiterhin werden mögliche Speicherstandorte ermittelt, die eventuell auch für die „Poollösung“ zum Retentionsausgleich für Bebauung im Überschwemmungsgebiet der Naab herangezogen werden können.Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit dem WWA Weiden, die Planungskosten werden zu 75 % gefördert. Die Kosten für die Erstellung der eigentlichen Retentionsmaßnahme werden mittels einer Kostenerstattungssatzung auf den Bauwerber umgelegt werden.Aufgrund der schwierigen Hochwassersituation hat die Stadt Schwandorf beschlossen, künftig auch alle erforderlichen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen an den Gewässern 3. Ordnung gemäß o.a. Konzept zu erstellen, so dass langfristig eine Entspannung der Hochwassersituation erreicht werden kann.Tipps und Links: Wasserwirtschaftsamt Weiden Hochwassernachrichtendienst Ermittlung von Überschwemmungsgebieten (LfU) Informationsdienst (Bayer. Landesamt für Umwelt) Überschwemmungsgefährdete Gebiete Hochwasserschutz – Regierung der Oberpfalz Hochwasser-Grundsätze und Ziele (Bayer. Landesamt für Umwelt) Bauen im Überschwemmungsgebiet Die überschwemmten Flächen sind in den Übersichtslageplänen M = 1:25.000 senkrecht schraffiert und grau eingefasst dargestellt. Detaillierte Lagepläne im Maßstab = 1:2.500 bzw. 1: 5.000 können im Rathaus der Stadt Schwandorf eingesehen werden.

Gewässer

Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebietsverordnung

Das für die Bevölkerung notwendige Trinkwasser kann nur aus den Wasservorkommen gewonnen werden, die den heutigen Anforderungen an Qualität und Menge genügen. Die entsprechenden Gewässer sind naturgemäß an ihre Standorte gebunden und das Wasserangebot aus ihnen ist nicht beliebig vermehrbar. Die für die Allgemeinheit unersetzlichen Wasservorkommen müssen gegen schädigende Einwirkungen geschützt werden. Hierzu ist neben einer strikten Einhaltung der Vorschriften über die Benutzung der Gewässer die Ausweisung von Wasserschutzgebieten unverzichtbar. Solche Wasserschutzgebiete werden von den Bezirksregierungen durch ordnungsbehördliche Verordnungen festgesetzt.

Ein Wasserschutzgebiet, z. B. für ein der öffentlichen Wasserversorgung dienendes Grundwasservorkommen, muss den Einzugsbereich des Vorkommens erfassen, d. h. den Brunnen selbst und die Geländeflächen, aus denen diesem Gewässer ober- oder unterirdisch Wasser zufließt. Wasserschutzgebiete haben daher oft eine große Ausdehnung.

Wasserschutzgebiete

Breitenbrunn
Für die Quelle, die sich nordwestlich von Haselbach, außerhalb des Stadtgebiets befindet, ist ein Wasserschutzgebiet festgesetzt worden (03.08.1984).

Irrenlohe
Für die Brunnen, die sich südwestlich von Schwarzenfeld außerhalb des Stadtgebiets befinden, ist ein gemeinsames Wasserschutzgebiet mit dem Markt Schwarzenfeld festgesetzt worden (24.05.1982).

Klardorf
Für die Tiefbrunnen I und II (Bekanntmachung im Amtsblatt vom 08.04.2005)

Kreither Forst
Für die beiden Brunnen ist ein Wasserschutzgebiet festgesetzt worden (06.02.2009). Das Schutzgebiet besteht aus 2 Fassungsbereichen ( Schutzzone W I), 2 engeren Shutzzonen (W II) und 1 weiteren Schutzzone (W III).
Verordnung des Landratsamtes Schwandorf über das Wasserschutzgebiet in der Großen Kreisstadt Schwandorf, im Markt Schwarzenfeld sowie in der Gemeinde Fensterbach im Landkreis Schwandorf für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Schwandorf vom 06. Februar 2009 (PDF; 433 KB)

Krondorf
Für die beiden Brunnen ist ein Wasserschutzgebiet festgesetzt worden (12.01.1995).

Ansprechpartner:
Landratsamt Schwandorf
Team 320 - Wasserrecht und Bodenschutz
Wackersdorfer Str. 80
D-92421 Schwandorf

 

Ihre Rechtsgrundlage haben Sie im Wasserverbandsgesetz (Gesetz über Wasser- und Bodenverbände). Inhaltlich übernehmen diese genossenschaftlich organisierten Körperschaften des öffentlichen Rechts Aufgaben der Gewässerunterhaltung, der Wasser- und Abwasserentsorgung und verwandte Aufgabengebiete. Ein Großteil der Verbände verfolgt auch agrarwirtschaftliche Ziele.

Schwandorf Nord
Vorsitzender: Hans Singer, Kreither Str. 7, 92421 Schwandorf, Tel: (09431) 21227
Irlaching-Münchshöf
Vorsitzender: Herr Josef Kraus, Münchshöfer Straße 8, 92421 Schwandorf, Tel. (09431) 3564
Haselbach
Vorsitzender:Herr Georg Dirmeier, Krumbacher Str. 18, 92421 Schwandorf, Tel.: (09431) 21148
Neukirchen
VorsitzenderGeorg Mändl, Hartenricht 6, 92421 Schwandorf
Schwandorf Süd/Zielheim
Vorsitzender:Johann Dirmeier, Höflarner Str. 17, 92421 Schwandorf, Tel: (09431) 61856

Naaberholung und Hochwasserschutz

Der Fluß „Naab“ prägt das Stadtbild und das Leben der Stadt Schwandorf und seiner Stadtteile.

Das „Leben am Fluß“ trägt entscheidend zur Lebensqualität in Schwandorf bei.

Ein wichtiges Element ist hier der "Schwandorfer Stadtpark", der mit seiner Insellage in der Naab zentrumsnah Erholung am Wasser bietet.

Das „Gesamtkonzept Innere Naab“ des Wasserwirtschaftsamtes Weiden beinhaltet neben den ökologischen Belangen der Naab auch die verbesserte Erlebbarkeit des Gewässers in der Innenstadt.

Darüber hinaus stellt der "Hochwasserschutz an der Naab" eine große Herausforderung dar. Bei einem hundertjährlichen Hochwasser der Naab (HQ100) sind die Stadtteile Fronberg, Krondorf, Ettmannsdorf, Dachelhofen, Büchelkühn und Klardorf großflächig überflutet.

Daher gilt es für diese Bereiche geeignete Maßnahmen zum Hochwasserschutz zu planen und umzusetzen.