Die "Novemberhilfe" für von Corona-bedingten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen ist ab sofort beantragbar.
Die Betroffenen erhalten Hilfe – in Form von Zuschüssen von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns. Soloselbständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden. Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden.
- Direktantrag: Soloselbstständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis zu 5.000,- Euro beantragen.
Voraussetzung für die Anmeldung ist ein ELSTER-Zertifikat.
- Antragsverfahren: Unternehmen, die bereits Überbrückungshilfe beantragt haben oder planen Überbrückungshilfe zu beantragen oder Unternehmen, die mehr als 5.000,- Euro Fördersumme erwarten und alle Nicht-Soloselbständigen beauftragen bitte einen Steuerberatenden, Wirtschaftsprüfenden, vereidigten Buchprüfenden, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt damit, den Antrag auf Novemberhilfe für sie zu stellen.
Die Anträge sowie weitere Informationen gibt es hier
Dokumente zum Download:
Coronahilfen des Freistaats Bayern (PDF, 334 kB)
Maßnahmenpaket für Unternehmen (PDF, 498 kB)
Dem Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus die Darlehensprogramme und Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern zur Verfügung. Informationen hierzu sind abrufbar unter LfA Förderbank Bayern.
Voraussetzung für die Unterstützung des Unternehmens ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell und die Bereitschaft der Hausbanken, die Angebote der LfA Förderbank in die Gesamtfinanzierung einzubinden. In der aktuellen Situation dürfte die Sicherung der Liquidität im Vordergrund stehen. Hierfür bietet sich insbesondere der Universalkredit der LfA an.
Unter der Telefonnummer 089 2124-1000 sind die Förderexperten der LfA für allgemeine Anfragen und eine konkrete Beratung über die bestehenden Förderangebote zu erreichen. Unter http://www.lfa.de können Sie sich über alle Finanzierungsangebote der LfA informieren. Was bietet der neue Corona-Schutzschirm-Kredit der LfA Förderbank Bayern?
Diese Themen hat Vizepräsident Hans Hammer, Vorsitzender des Bezirks München, mit Frau Hammel und Herrn Albert von der LfA Förderbank Bayern in einem digitalen Live-Talk für die Mitglieder des Wirtschaftsbeirates Bayern erörtert.
Zusammenfassung (ca. 10 Minuten):
Erster Ansprechpartner für Unternehmen im Bereich der Bürgschaften ist die Bürgschaftsbank Bayern GmbH (089 5458-570). Weitere Informationen über die Angebote der Bürgschaftsbank sind unter www.bb-bayern.de zu finden. Auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums ersehen Sie Angebote des Bundes bzw. der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).