Inhalt

Zweck und Gegenstand

Der Freistaat Bayern unterstützt mit dem Förderprogramm die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Jugendsozialarbeit an Mittelschulen, Förderschulen und Berufsschulen sowie an Grundschulen mit einem Migrantenanteil von mindestens 20?%. In besonders gelagerten Einzelfällen ist Jugendsozialarbeit an Realschulen möglich, sofern aufgrund sozialer Problemlagen ein signifikant erhöhter Jugendhilfebedarf nachgewiesen wird.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreien Städte) und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die die JaS durchführen und nicht gleichzeitig Schulträger sind. Kreisangehörige Gemeinden können nur im Fall der Genehmigung vor dem 31.?Dezember 2010 und unter der Voraussetzung einer strukturierten Kooperation und Anbindung an den öffentlichen Träger der Jugendhilfe sowie der Benennung eines verantwortlichen, fachlich qualifizierten Ansprechpartners eine Zuwendung erhalten.

Zuwendungsfähige Kosten

Staatlich gefördert werden die Personalkosten der JaS-Fachkraft.

Art und Höhe

Der pauschalierte Zuschuss für eine Vollzeitstelle beträgt 16.360 Euro.