Das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl am 8. März 2026 wurde angelegt. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die wahlberechtigten Schwandorfer Bürgerinnen und Bürger werden in den nächsten Tagen zugestellt. Das Wahlamt der Stadt Schwandorf bittet den Inhalt des Briefkastens besonders genau zu prüfen, damit die Wahlbenachrichtigung nicht versehentlich (z. B. bei der Entsorgung von Werbeprospekten) verloren geht. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 15. Februar 2026 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollen sich umgehend unter wahlamt@schwandorf.de melden.
Die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab dem16. Februar 2026 verschickt werden. Der Briefwahlantrag kann bereits jetzt schon gestellt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag für die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen. Alternativ kann der Wahlschein auch per E-Mail an briefwahl@schwandorf.de, persönlich im Briefwahlbüro, online mithilfe des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes oder hier onlinebeantragt werden. Die Online-Antragstellung ist bis Samstag, den 28. Februar 2026 um 23.59 Uhr, möglich. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Ab dem 16. Februar 2026 kann der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auch direkt vor Ort im Briefwahlbüro im Rathaus beantragt und direkt mitgenommen werden.
Das Wahlamt bittet bei der Beantragung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen auch die Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Zudem ist zu beachten, dass für die Beantragung oder Entgegennahme eines Wahlscheins für eine andere Person eine schriftliche Vollmacht erforderlich ist. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung im Wahlscheinantrag bereits vorgedruckt.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Schwandorf (Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, Zimmer E 23 im Erdgeschoss) und hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
Es wird darauf hingewiesen, dass am Mittwochnachmittag ausschließlich das Briefwahlbüro geöffnet ist. Andere Dienstleistungen des Rathauses stehen in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Zusätzlich ist das Briefwahlbüro am Freitag, den 6. März 2026, von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr durchgehend geöffnet.
Das Briefwahlbüro ist telefonisch unter 09431 / 45-318 und -319 sowie per E-Mail unter briefwahl@schwandorf.de erreichbar. Das Wahlamt ist per E-Mail unter wahlamt@schwandorf.de zu kontaktieren.
Weitere Informationen zur Kommunalwahl finden Sie hier:
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Naturbelassene Landschaften
Mit einer Fläche von rund 830 Hektar ist das Charlottenhofer Weihergebiet das zweitgrößte Naturschutzgebiet der Oberpfalz. Es ist der Rest eines alten Teichgebietes, von dem ein großer Teil durch den Braunkohleabbau verloren ging. Aber auch heute wird noch zu einem gewissen Maß Teichwirtschaft vor Ort betrieben.
Das Charlottenhofer Weihergebiet zeichnet sich aber nicht nur durch seine landschaftliche Schönheit und seine wertvollen Pflanzenbestände aus. Darüber hinaus dient das Weihergebiet über 100 verschiedenen Vogelarten (z. B. Fisch-, Seeadler, Schwarzstörche, Kormorane, Flussläufer, Flussregenpfeifer) als Brut-, Durchzugs- und Raststätte und ist damit als Schutzgebiet von nationaler Bedeutung.
Unser Tipp
Erleben Sie das Charlottenhofer Weihergebiet bei einer geführten Wanderung. Das Tourismusbüro der Stadt Schwandorf bietet Interessierten regelmäßig Touren durch das Weihergebiet an, bei denen fachkundige Gästeführer über diese einmalige Landschaft berichten.
Hinweis
Viele regionale und überregionale Wanderwege wie der Oberpfälzer Seenweg oder der Jakobsweg führen durch dieses Gebiet. Bitte bleiben Sie zum Schutz der störungsempfindlichen Tierwelt unbedingt auf den markierten Wegen und halten Sie Ihren Hund an der kurzen Leine.