Inhalt

Folgende Voraussetzungen sind erforderlich, um in das Aufnahmeverfahren einbezogen zu werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht!

  • Junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung, die zu Beginn der Förderung noch nicht 25 Jahre alt sind; in Ausnahmefällen bis 28 Jahre.
    Darunter fallen z. B. ein freiwilliges soziales Jahr, Bundeswehr, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst (BFD), schwerwiegende Erkrankung, Elternzeiten.
  • Die Absolventen sollen
    • ihre Leistungsfähigkeit und Begabung in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben.
    • für die Zukunft Leistungsbereitschaft im Beruf erwarten lassen.
    • bereit sein, an anspruchsvollen berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
    • in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder arbeitssuchend gemeldet sein.
  • Nachweis der Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von 1,9 oder besser.
  • Nachweis einer besonders erfolgreichen Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (ab Landesentscheid).