Inhalt
  • Berufsausbildung und Abschlussprüfung zum landwirtschaftlichen Brenner
    Für die Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse ist dem Amt für Ernährung, Landwitschaft und Forsten Ebersberg vom ausbildenden Betrieb der Lehrvertrag und das letzte Schulabschlusszeugnis vorzulegen. Bei Auszubildenden unter 18 Jahren ist ferner ein ärztliches Attest über die Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erforderlich. Von den Bewerbern gem. § 40/2 BBiG (s. o.) sind Nachweise über die Berufspraxis vorzulegen. Auskunft erhalten Sie beim Amt für Ernährung, Landwitschaft und Forsten Ebersberg.
  • Abnahme der Meisterprüfung im Beruf des Brenners
    Zeugnis über die Abschlussprüfung in einem landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und Nachweis(e) über die praktische berufliche Tätigkeit in der Brennerei. Weitere Informationen, insbesondere zu den Prüfungsinhalten, erhalten Sie beim Amt für Ernährung, Landwitschaft und Forsten Ebersberg.