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Absolventen einer zweijährigen Vollzeit-Ausbildung an einer Berufsfachschule für Musik sind berechtigt, sich als "staatlich geprüfte Ensembleleiter" zu bezeichnen. Eine vergleichbare Qualifikation können aktive Leiter/Dirigenten von Laienmusikensembles erwerben, wenn sie - berufsbegleitend - einen entsprechenden Lehrgang an einer bayerischen Musikakademie absolvieren.