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Absolvierung eines entsprechenden Lehrgangs an einer bayerischen Musikakademie mit erfolgreicher Abschlussprüfung gem. der vom Bayerischen Musikrat erlassenen Prüfungsordnung oder erfolgreiche Absolvierung einer mindestens gleichwertigen Einrichtung und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch andauernde Tätigkeit als Leiter (Dirigent oder stellvertretender Dirigent) eines Laienmusikensembles.