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Landwirtschaftsmeister sind unternehmerisch denkende und handelnde Landwirte, die den eigenen Betrieb bewirtschaften oder als Führungskräfte in vor- und nachgelagerten Bereichen tätig sind.

Durch die Meisterprüfung weist der Prüfungsteilnehmer

  • umfassendes Fachwissen
  • seine Fähigkeit zum Entscheiden und Handeln sowie
  • die Befähigung zur Mitarbeiterführung und zur Berufsausbildung

nach.

Die Zulassung zur Meisterprüfung erfolgt nach Antrag beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durch das Fortbildungszentrum. Der Prüfungsausschuss aus Praktikern und Lehrern bewertet die Leistungen und stellt das Gesamtergebnis fest.