Die Qualifikationsvoraussetzungen mit Eignungsprüfung und Eignungsverfahren richten sich nach den Bedingungen derjenigen Hochschule, an der die Studierenden immatrikuliert sind. Für die Studiengänge Schauspiel und Regie wird die allgemeine Hochschulreife vorausgesetzt, bei den Masterstudiengängen und Theater-, Film- und Fernsehkritik ein entsprechender erster akademischer Abschluss. Bei besonderer Begabung sind Ausnahmen ? geregelt in der jeweiligen Qualifikationsverordnung ? möglich.