Für die Zeit des Studiums werden seitens der jeweiligen Hochschulen Verwaltungsgebühren erhoben. Studienbeiträge (sog. Studiengebühren) fallen nicht an.
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Für die Zeit des Studiums werden seitens der jeweiligen Hochschulen Verwaltungsgebühren erhoben. Studienbeiträge (sog. Studiengebühren) fallen nicht an.