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Zum Auswahlverfahren für die Studienplätze an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (HföD) wird zugelassen, wer

  • Deutscher im Sinn des Art. 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz am Einstellungstag besitzt oder eine der vorgenannten Staatsbürgerschaften spätestens zum Einstellungstermin voraussichtlich erwerben wird,
  • die in Bayern anerkannte unbeschränkte Fachhochschulreife oder Hochschulreife bzw. einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand oder
    den allgemeinen Hochschulzugang über erfolgreiche berufliche Fort- oder Weiterbildungsprüfungen (Meisterprüfung oder gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfungen, Absolventen von Fachschulen und Fachakademien) in Verbindung mit einem Beratungsgespräch an der HföD (Beratungsgespräch an der HföD üblicherweise erst nach einem Einstellungsangebot, daher für die Teilnahme am Auswahlverfahren noch nicht erforderlich) oder an einer anderen bayerischen Hochschule bereits erworben hat oder spätestens zum Einstellungstermin voraussichtlich erwerben wird und
  • zu Beginn des Studiums noch nicht 45 Jahre alt sein wird.