Inhalt

Bei Weiterbildungsstudiengängen und Weiterbildungsangeboten werden Studiengebühren oder ein privatrechtliches Entgelt erhoben.

 

Ein Beitrag an das jeweilige Studentenwerk und ein Verwaltungskostenbeitrag sind zu entrichten.

 

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Studienberatung und sonstigen zuständigen Stelle (Zulassungs-, Immatrikulations-, Studentenamt u.ä.) der jeweiligen Hochschule.