Inhalt
  • Abgabe einer Verpflichtungserklärung beim zuständigen Karriereberatungsbüro oder Karrierecenter
  • Staatsangehörigkeit: Deutsche/r im Sinne des Grundgesetzes
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre mit Einverständnis der Sorgeberechtigten)
  • Schul-/Berufsausbildung: Vollschulzeitpflicht erfüllt
  • Tauglichkeit (wird per Tauglichkeitsuntersuchung geprüft)
  • bei einer Verpflichtungsdauer über 12 Monaten Abgabe einer Erklärung zur Verwendung im Ausland
  • nicht Bestehen eines Ausschlussgrunds nach § 38 Soldatengesetz