Das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl am 8. März 2026 wurde angelegt. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die wahlberechtigten Schwandorfer Bürgerinnen und Bürger werden in den nächsten Tagen zugestellt. Das Wahlamt der Stadt Schwandorf bittet den Inhalt des Briefkastens besonders genau zu prüfen, damit die Wahlbenachrichtigung nicht versehentlich (z. B. bei der Entsorgung von Werbeprospekten) verloren geht. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 15. Februar 2026 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollen sich umgehend unter wahlamt@schwandorf.de melden.
Die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab dem16. Februar 2026 verschickt werden. Der Briefwahlantrag kann bereits jetzt schon gestellt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag für die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen. Alternativ kann der Wahlschein auch per E-Mail an briefwahl@schwandorf.de, persönlich im Briefwahlbüro, online mithilfe des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes oder hier onlinebeantragt werden. Die Online-Antragstellung ist bis Samstag, den 28. Februar 2026 um 23.59 Uhr, möglich. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Ab dem 16. Februar 2026 kann der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auch direkt vor Ort im Briefwahlbüro im Rathaus beantragt und direkt mitgenommen werden.
Das Wahlamt bittet bei der Beantragung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen auch die Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Zudem ist zu beachten, dass für die Beantragung oder Entgegennahme eines Wahlscheins für eine andere Person eine schriftliche Vollmacht erforderlich ist. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung im Wahlscheinantrag bereits vorgedruckt.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus der Stadt Schwandorf (Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, Zimmer E 23 im Erdgeschoss) und hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
Es wird darauf hingewiesen, dass am Mittwochnachmittag ausschließlich das Briefwahlbüro geöffnet ist. Andere Dienstleistungen des Rathauses stehen in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Zusätzlich ist das Briefwahlbüro am Freitag, den 6. März 2026, von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr durchgehend geöffnet.
Das Briefwahlbüro ist telefonisch unter 09431 / 45-318 und -319 sowie per E-Mail unter briefwahl@schwandorf.de erreichbar. Das Wahlamt ist per E-Mail unter wahlamt@schwandorf.de zu kontaktieren.
Weitere Informationen zur Kommunalwahl finden Sie hier:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden. Mehr Informationen zum Datenschutz
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden. Mehr Informationen zum Datenschutz
Die Stadt Schwandorf hat beim Landratsamt Schwandorf eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser aus Hartenricht in einen Oberlauf des Gögglbaches sowie als Kompensationsmaßnahme für diese Einleitung und die Niederschlagswassereinleitungen aus Gögglbach einen Ausbau des Oberlaufs des Gögglbaches auf Fl.Nr. 256/1 Gem. Neukirchen (Entfernung der Verrohrung und Gestaltung eines offenen Gewässerlaufs, Errichtung eines Dammes zur Herstellung eines Rückhaltebeckens im Gewässer) beantragt. Der Plan liegt bei der Stadt Schwandorf, Spitalgarten 1, Schwandorf, Zimmer E 17, in der Zeit vom 3. April bis 5. Mai 2017 zur Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch die Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen bei der Stadt Schwandorf oder beim Landratsamt Schwandorf gegen den Plan erheben.