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Das Bayerische Studienbeitragsdarlehen wurde über die KfW Bankengruppe angeboten. Die KfW wird keine Neuverträge mehr abschließen. Bestehende Verträge werden zu den vereinbarten Bedingungen weiter betreut.

So lange Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen, ändert sich nichts an der Dauer der Auszahlungsphase, auch wenn keine weiteren Beträge an Ihre Hochschule ausgezahlt werden. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Hochschule auch weiterhin Ihre Immatrikulationsbescheinigung rechtzeitig an die KfW übermittelt. Andernfalls endet die Auszahlungsphase automatisch und das Darlehen geht in die Karenzphase über.

Die Bescheinigung über den voraussichtlichen Studienabschluss brauchen Sie künftig nicht mehr bei der KfW einzureichen.

Zurückzuzahlen ist das Darlehen erst nach Abschluss des Studiums. Die Rückzahlung beginnt spätestens zwei Jahre nach Studienende. Sie erfolgt in moderaten monatlichen Raten (mindestens 20 Euro) und kann auf bis zu 25 Jahre gestreckt werden. Die Rückzahlung hängt von einer Einkommensgrenze ab: 1.670 Euro netto im Monat (zuzüglich 535 Euro für einen nicht verdienenden Ehepartner und 485 Euro für jedes Kind). Auch während der Rückzahlung eintretende Änderungen der Einkommenssituation werden berücksichtigt. Außerdem setzt Bayern bei BAföG-Empfängern eine Verschuldensobergrenze fest: Sie beträgt 15.000 Euro. Was darüber liegt, wird auf Antrag erlassen. Bei dauerhafter voller Erwerbsminderung oder im Todesfall wird das Darlehen erlassen. Diese Ausfälle in der Rückzahlung werden durch den Sicherungsfonds ausgeglichen. Dieser Sicherungsfonds wurde für die Sicherstellung der sozialverträglichen Darlehen eingerichtet. Er speiste sich zuletzt aus 1,5% Prozent des Beitragsaufkommens und wird von der LfA Förderbank Bayern verwaltet.