Wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme und zutage Förderung von Grundwasser sowie zur Neufestsetzung eines Wasserschutzgebietes für Brunnen I und II im Gewinnungsgebiet „Dachsberg“ (Markt Schwarzenfeld)
Die Stadt Nabburg, die Stadt Pfreimd sowie der Zweckverband Wasserversorgung Pretzabrucker Gruppe haben beim Landratsamt Schwandorf die wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme und zutage Förderung von Grundwasser sowie zur Neufestsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Brunnen I und II im Gewinnungsgebiet „Dachsberg“ (Markt Schwarzenfeld) beantragt. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen das o. g. Vorhaben und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Vorhaben werden mit den Antragsstellern, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.
Der Erörterungstermin findet am 21. September 2017 um 10.00 Uhr im Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Straße 80, 92421 Schwandorf, Sitzungssaal (Zimmer-Nr. U 57 I) statt.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligen in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann.