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Der Stadtrat der Stadt Schwandorf hat am 23.10.2017 in öffentlicher Sitzung die Richtlinie über das Kommunale Förderprogramm der Stadt Schwandorf beschlossen.
Durch das Kommunale Förderprogramm werden finanzielle Zuschüsse aus Mitteln der Städtebauförderung der Stadt zur Verfügung gestellt. Das Programm soll einen Anreiz für Haus- und Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet bieten, Sanierungsmaßnahme durchzuführen, es verpflichtet Sie jedoch nicht dazu tätig zu werden. Durch geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen soll die städtebauliche Entwicklung der Altstadt Schwandorfs unter Berücksichtigung des typischen Ortsbildes und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte unterstützt werden. Das Förderprogramm dient weiter dazu, das Erscheinungsbild von Ladenlokalen und Verkaufsflächen zu verbessern. Es soll den Einzelhandel und die Gastronomie im Sanierungsgebiet „Innenstadt“ stärken und die zentrale Versorgungsfunktion sichern bzw. weiter ausbauen. Leerstände im Erdgeschoss sollen einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Die Richtlinie tritt zum 01.01.2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Richtlinie über das Kommunale Förderprogramm in der Fassung vom 29.04.2009 mit Ablauf des 31.12.2017 außer Kraft.

Jedermann kann die Richtlinie im Rathaus, über den barrierefreien Zugang im Erdgeschoss, im Westflügel beim Sachgebiet Stadtplanung, Zimmer E 29, Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

24.11.2017