Arbeitsuchende Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber können die Arbeitsvermittlung zur Begründung von Arbeitsverhältnissen (auch Heimarbeitsverhältnissen) grundsätzlich unentgeltlich in Anspruch nehmen. Dies gilt entsprechend für die Vermittlung in berufliche Ausbildungsverhältnisse.
§§ 35-443 Sozialgesetzbuch III; § 16 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II
Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Fachvermittlung für Angehörige bestimmter Berufe