„Steuerungskonzept für Vergnügungsstätten in der Innenstadt“
Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Schwandorf hat eine Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre im künftigen Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 80 „Steuerungskonzept für Vergnügungsstätten in der Innenstadt“ beschlossen. Die Satzung tritt mit Bekanntmachung in Kraft und wird vom Tag der Veröffentlichung an zu jedermanns Einsicht im Rathaus, Spitalgarten 1, Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Zimmer E34, während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Satzung Auskunft gegeben.