Die Stadt Schwandorf weist darauf hin, dass sechs Monate vor einer Wahl Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Gruppenauskünfte zu Meldedaten von Wahlberechtigten erteilt werden dürfen. Schwandorfer Bürger haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Die Übermittlungssperre muss beim Einwohnermeldeamt (Rathaus, Zi.-Nr. 120, 1. Stock) schriftlich beantragt werden. Der Antrag kann auch telefonisch (09431/45-321 bis 325) angefordert werden.
03.05.2018