Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Schwandorf hat in öffentlicher Sitzung die 2. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 61 „Gleisdreieck“ imvereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen.
Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Schwandorf hat am 03.07.2018 in Öffentlicher Sitzung das Konzept der 2. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 61 „Gleisdreieck“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen, den Entwurf auszuarbeiten und diesen öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung:
Im Zuge der Baumaßnahme „Änderung der bestehenden Pkw-Stellplätze am Gleisdreieck Schwandorf durch Erweiterung“ soll auch die Parkplatzsituation am Schulzentrum und in der Nachbarschaft weiter verbessert werden. Die bestehende Parkplatzfläche westlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 61 „Gleisdreieck“ soll hierzu erweitert werden, so dass 37 zusätzliche Schülerparkplätze entstehen können. Da ein Teil dieser zusätzlichen Parkplätze im Geltungsbereich des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 61 „Gleisdreieck“ zum Liegen käme wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans im Zuge der 2. Änderung entsprechend angepasst.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr.61 „Gleisdreieck“ wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Wir weisen darauf hin, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Der vorliegende Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 61 „Gleisdreieck“ mit Begründung im vereinfachten Verfahren wird vom 02.08.2018 bis einschließlich 10.09.2018 im Rathaus, Erdgeschoss, Treppenhausfoyer / Schaukasten im Westflügel beim Sachgebiet Stadtplanung, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, erreichbar über den barrierefreien Zugang im Erdgeschoss, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter www.schwandorf.de/wirtschaft-bauen/planen-bauen-aktuell/aktuelles/Öffentliche-Auslegungen auch digital abgerufen werden.
Während der o. g. Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.