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Die Stadt Schwandorf hat an die Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigung für die Landtags- und Bezirkswahl verschickt. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Schwandorf liegt von Montag, 24.09.2018 bis Freitag, 28. September 2018 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Wahlamt Schwandorf, Spitalgarten 1, Zimmer-Nr. 110, I. Stock in digitaler Form zur Einsichtnahme aus. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält oder keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann bis Freitag, 28. September 2018, 12.00 Uhr, beim Wahlamt im Rathaus Einspruch einlegen.

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe enthalten auch einen Vordruck zur Beantragung eines Wahlscheines mit den Briefwahlunterlagen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis spätestens Freitag, 12. Oktober 2018, 15.00 Uhr im Wahlamt Schwandorf, Zimmer E 23 schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) unter Vorlage des Wahlbenachrichtigungsbriefes beantragt werden. Gegen Vorlage einer unterschriebenen Vollmacht können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch von einem Dritten entgegengenommen werden. Das Briefwahlbüro im Zimmer E 23 ist zu folgenden Zeiten besetzt: Mo. – Fr. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Mo. – Mi. von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Do. von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Fr. 12. Oktober 2018 von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können ab sofort bis spätestens Dienstag, 09. Oktober 2018 per Internet auf digitalem Wege auch über die städtische Homepage www.schwandorf.de unter „Im Blickpunkt“, „Landtags- und Bezirkswahl 2018“ angefordert werden.

25.09.2018