Inhalt
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit
    in beglaubigter Kopie und Übersetzung von einem in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer
  • Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung zur Ausübung der Tätigkeit eines Sachverständigen für Altfahrzeugentsorgung in einem EU- oder EWR-Staat, ferner Nachweis, dass diese Tätigkeit nicht, auch nicht vorübergehend untersagt worden ist
  • ausländischer Nachweis der Berufsqualifikation für einen Sachverständigen für Altfahrzeugentsorgung
    alternativ: Nachweis einer mindestens zwei-jährigen Tätigkeit als Sachverständiger für Altfahrzeugentsorgung im ausländischen Niederlassungsstaat während der letzten 10 Jahre