Kronstetten im Parallelverfahren mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 63 „Ahornhof Süd“
Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Schwandorf hat am 27.09.2018 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung für die Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 63 „Ahornhof Süd“ sowie den Erlass der Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich der Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 63 „Ahornhof Süd“, Gemarkung Kronstetten der Stadt Schwandorf beschlossen. Die Satzung über die Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Der Stadtrat der Stadt Schwandorf hat am 15.10.2018 auf Empfehlung des Planungsausschusses die 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplans Nr. 63 „Ahornhof Süd“ beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans und den Änderungsbeschluss zum Flächennutzungsplan ortsüblich bekanntzumachen und die Vorentwürfe auszuarbeiten.
Die Bekanntmachungen liegen im Amt Planen und Bauen im Rathaus, Erdgeschoss, Treppenhausfoyer / Schaukasten im Westflügel beim Sachgebiet Stadtplanung, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf,
erreichbar über den barrierefreien Zugang imErdgeschosswährend der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus.