Inhalt

Ostbayernring – Ersatzneubau 380/110-kV-Höchstspannungsleitung Redwitz – Schwandorf einschließlich Rückbau der Bestandsleitung; Abschnitt  A Umspannwerk Etzenricht – Umspannwerk Schwandorf (Ltg.Nr. B161)

Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, hat die Planfeststellung für den Ersatzneubau des Ostbayernrings im Abschnitt zwischen den Umspannwerken Etzenricht und Schwandorf bei der Regierung der Oberpfalz beantragt.

Der Ostbayernring ist eine insgesamt rund 185 Kilometer lange Stromtrasse, die vom Umspannwerk Redwitz a. d. Rodach in Oberfranken über die Umspannwerke Mechlenreuth und Etzenricht, bis nach Schwandorf (Büchelkühn, Dachelhofen, Ettmannsdorf, Krondorf, Richt, Irlaching) in die Oberpfalz führt. Die Leitung wurde in den 1970er Jahren in Betrieb genommen und ist mit einem 220 kV- und einem 380 kV-Stromkreis bestückt. Der geplante Ersatzneubau wird zwei 380 kV-Stromkreise tragen und streckenweise 110 kV-Leitungen der Bayernwerk AG im Gestänge mitführen. Der Ostbayernring ist als reine Freileitung geplant.

Im vorliegenden etwa 44 km langen Planungsabschnitt führt die Trasse vom Umspannwerk Etzenricht bis zum Umspannwerk Schwandorf. Insgesamt werden 109 Maste der Hauptleitung und 3 Maste für die Anbindung der 110-kV-Leitung neu errichtet. Davon werden 65 Neubaumaste in enger Bündelung mit der Bestandsleitung bzw. 110-kV-Leitung geführt (Abstand zwischen der Neubau- und Bestandsleitung weniger als 100 m bzw. 140 m). 117 Masten werden zurückgebaut. Die Maste werden zwischen 43,3 m und 88 m hoch sein. Dabei werden aber nur wenige hohe Maste in den seltenen Fällen der Überspannung wertvoller Waldbestände erforderlich sein. Regelmäßig werden die Maste eine Höhe von ca. 55 m aufweisen.

Die Bestandsleitung wird nach Inbetriebnahme des Ersatzneubaus vollständig zurückgebaut werden. Der Rückbau der alten Fundamente soll bis zu einer Bewirtschaftungstiefe von typischerweise 1,20 m unter Erdoberkante erfolgen.

Das Leitungsbauvorhaben soll regelmäßig auf Grundstücken verwirklicht werden, die nicht im Eigentum der TenneT TSO GmbH stehen. Für den Freileitungsbau mit einem Schutzstreifen beiderseits der Leitungstrasse und den Rückbau der Bestandsleitung einschließlich der landespflegerischen Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur- und Landschaft werden Grundstücke in den Gemeinden Etzenricht, Pirk, Markt Luhe-Wildenau, Stadt Schnaittenbach Markt Wernberg-Köblitz, Stadt Nabburg, Gemeinde Schmidgaden, Gemeinde Fensterbach, Markt Schwarzenfeld, Große Kreisstadt Schwandorf (mit den Ortsteilen Büchelkühn, Dachelhofen, Ettmannsdorf, Krondorf, Richt, Irlaching) sowie Stadt Weiden beansprucht werden.

Dazu enthalten die Antragsunterlagen ein Grunderwerbsverzeichnis mit dazugehörigen Grunderwerbsplänen, denen entnommen werden kann, welche Flächen dauernd dinglich gesichert oder nur vorübergehend in Anspruch genommen werden sollen.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 29.10.2018 bis einschließlich 28.11.2018 im Amt Planen und Bauen im Rathaus Schwandorf, Erdgeschoss, Treppenhausfoyer / Schaukasten im Westflügel beim Sachgebiet Stadtplanung, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, erreichbar über den barrierefreien Zugang im Erdgeschoss während der Dienststunden, Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 11.45 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie am  Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur allgemeinen Einsicht aus.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 28.12.2018 bei der Großen Kreisstadt Schwandorf, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf oder bei der Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg (Postanschrift: Regierung der Oberpfalz, 93039 Regensburg), Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift gegen den beantragten Plan erheben.

19.10.2018