Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Schwandorf hat am 11.12.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, das 1. Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 80 im Regelverfahren durchzuführen. Der Planungs- und Umweltbeschluss hat den Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Der Vorentwurf der 1. Änderung Bebauungsplans Nr. 80 „Steuerungskonzept für Vergnügungsstätten in der Innenstadt“ mit Begründung und Umweltbericht wird im Rathaus, Erdgeschoss, Treppenhausfoyer / Schaukasten im Westflügel, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang beim Sachgebiet Stadtplanung, Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf vom 15.01.2019 bis einschließlich 15.02.2019 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter https://www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell auch digital abgerufen werden.
Während der o. g. Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen zur Planung abgeben.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Inhalt
10.01.2019