Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Schwandorf hat am 11.12.2018 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Nr. 4 „Ettmannsdorf West“ beschlossen und den Entwurf mit Stand 11.12.2018 gebilligt. Die Verwaltung wurde angewiesen, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im vereinfachten Verfahren durchzuführen. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.
Das Ziel der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung ist es, mit diesem vergleichsweise einfach strukturierten Verfahren in ortsplanerisch vertretbarem Umfang Baurecht für einzelne Bauvorhaben zu schaffen.
Der Entwurf der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Nr. 4 „Ettmannsdorf- West“ mit Planzeichnung, Satzungstext, Begründung und textlichen Hinweisen wird im Rathaus, Erdgeschoss, Treppenhausfoyer / Schaukasten im Westflügel, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang, beim Sachgebiet Stadtplanung, Spitalgarten 1 in Schwandorf vom 18.01.2019 bis einschließlich 19.02.2019 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtöffentlich ausgelegt.
In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter https://www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell auch digital abgerufen werden.
Während der o. g. Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen zur Planung abgeben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.