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Die Stadt Schwandorf hat wegen Ablaufs der bisherigen Erlaubnis die erneute Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich Ettmannsdorfer Straße bei Flur-Nr. 1573/4 Gem. Schwandorf in die Naab beantragt. Der Plan liegt bei der Stadt Schwandorf, Zimmer-Nr. E 17,  Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf in der Zeit vom 30.01.2019 bis 06.03.2019  während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen bei der Stadt Schwandorf oder beim Landratsamt Schwandorf gegen den Plan erheben.

28.01.2019