Mit Bescheid vom 29.08.2018 hat die Regierung der Oberpfalz die 07. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan der Stadt Schwandorf im Bereich Gewerbegebiet Sitzenhof „Waldfabrik“ mit Ausnahme der Fläche CEF 4 „Entwicklung zu naturnaher Waldfläche / GE“ genehmigt. Der Stadtrat der Stadt Schwandorf ist der Genehmigungsverfügung vom 29.08.2018 mit den aufgeführten Ausnahmen in seiner Sitzung am 12.12.2018 durch Beschluss beigetreten.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit Bekanntmachung wird die 07. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
Jedermann kann die 07. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie die zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der 07. Änderung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen die 07. Änderung nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus, über den barrierefreien Zugang im Erdgeschoss, im Westflügel beim Sachgebiet Stadtplanung, Zimmer E 34, Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
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05.02.2019