Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schwandorf (BGS/EWS)
Die Satzung vom 27.02.2019 liegt in der Stadtkämmerei, II. OG, Zimmer 209, während der allgemeinen Geschäftsstunden montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 11.45 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 11.45 Uhr zur Einsicht auf.
Der Beitragsteil (§§ 1 bis 7a), der Kostenerstattungsteil (§ 8) sowie § 14 dieser Satzung treten am 01.03.2019 in Kraft. Der Gebührenteil (§§ 9 bis 13) dieser Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.
Der Beitragsteil (§§ 1 bis 7a), der Kostenerstattungsteil (§ 8) sowie § 14 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schwandorf vom 17.11.2014 treten am 01.03.2019 außer Kraft.
Der Gebührenteil (§§ 9 bis 13) der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schwandorf vom 17.11.2014 tritt rückwirkend zum 01.01.2019 außer Kraft.
Die Satzung steht auch online unter www.schwandorf.de/Bürger&Stadt/Service/Ortsrecht/Nr. 6.3.2 zur Verfügung.