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Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Schwandorf (Entwässerungssatzung - EWS)

Der Stadtrat der Stadt Schwandorf hat den Neuerlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Schwandorf (Entwässerungssatzung - EWS)) beschlossen.

Die Satzung tritt am 01.03.2019 in Kraft und liegt in der Stadtkämmerei, II. OG, Zimmer 209, während der allgemeinen Geschäftsstunden montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 11.45 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 11.45 Uhr zur Einsicht auf. Die Satzung steht auch online unter www.schwandorf.de/Bürger&Stadt/Service/Ortsrecht/Nr.6.3.1 zur Verfügung.