1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 »Steuerungskonzept für Vergnügungsstätten in der Innenstadt«
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 ist, Tendenzen die zur Abwertung der als Sanierungsgebiet festgesetzten Schwandorfer Innenstadt führen könnten, entgegenzuwirken. Die Innenstadt als lebendiger Mittelpunkt der Stadt soll damit nachhaltig geschützt und die Nutzungsmischung aus Handel, Dienstleistungen, Handwerk und Wohnen langfristig aufrechterhalten und gestärkt werden.
Der Entwurf der 1. Änderung Bebauungsplans Nr. 80 „Steuerungskonzept für Vergnügungsstätten in der Innenstadt“ mit Begründung wird im Rathaus, Erdgeschoss, Treppenhausfoyer / Schaukasten im Westflügel, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang beim Sachgebiet Stadtplanung, Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf vom 11.03.2019 bis einschließlich 10.04.2019 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter https://www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell auch digital abgerufen werden.
Während der o. g. Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zur Planung abgeben.