Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Schwandorf hat am 30.04.2019 in öffentlicher Sitzung den erneuten Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 90 „Am Sportplatz“, Kreith gefasst und den Vorentwurf gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss bekanntzumachen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Der überwiegende Teil des Plangebiets ist derzeit unbebaut und wird als Grünland genutzt. Der Bebauungsplan soll die geordnete städtebauliche Grundlage für eine Bebauung mit wohnbebaulicher Nutzung stellen. Es ist der Bau von 11 Gebäuden vorgesehen. Im Ort Haselbach soll die Wohnbaulanderweiterung durch die Aufstellung des Bebauungsplanes in erster Linie für Ortsansässige dienen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 90 „Am Sportplatz“, Kreith Haselbach mit Begründung und Umweltbericht werden im Rathaus, Erdgeschoss, beim Sachgebiet Stadtplanung, Treppenhausfoyer / Schaukasten im Westflügel, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf vom 10.05.2019 bis einschließlich 11.06.2019 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter https://www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell/ÖffentlicheAuslegungen/Aktuelles auch digital abgerufen werden.
Während der o. g. Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen zu der Planung abgeben. Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Inhalt
02.05.2019