„Sondergebiet Photovoltaik Oberweiherhaus“
Der Stadtrat der Stadt Schwandorf hat am 29.04.2019 in öffentlicher Sitzung die 18. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. XI „Sondergebiet Photovoltaik Oberweiherhaus beschlossen und den Vorentwurf gebilligt. Er hat die Verwaltung beauftragt, den Änderungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf durchzuführen.
Der Vorentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. XI „Sondergebiet Photovoltaik Oberweiherhaus“ werden im Rathaus im Erdgeschoss beim Sachgebiet Stadtplanung im Treppenhausfoyer / Schaukasten, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang, Spitalgarten 1 in Schwandorf vom 09.05.2019 bis einschließlich 11.06.2019 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter https://www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell/ÖffentlicheAuslegungen/Aktuelles auch digital abgerufen werden.
Während dieser Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahme zu der Planung abgeben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.