Aufgrund der Einführung neuer EU-Vorgaben und der damit verbundenen Neuregelung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) müssen „alte“ graue und rosafarbene Führerscheine sowie EU-Kartenführerscheine – je nach deren Ausstellungsdatum - stufenweise umgetauscht werden. Durch den neuen Führerschein soll eine bessere Fälschungssicherheit erreicht sowie ein Missbrauch verhindert werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer des Landratsamtes!