Die Stadt Schwandorf hat beim Landratsamt Schwandorf die erneute Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich Ettmannsdorfer Straße in die Naab beantragt.
Die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis wurde mit Bescheid vom 16.05.2019 erteilt.
Eine Ausfertigung der Erlaubnis mit der entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des genehmigten Plansatzes liegt bei der Stadt Schwandorf, Zimmer-Nr. E 17, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, vom 28.05.2019 bis 13.06.2019 zur Einsichtnahme aus.
Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
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22.05.2019