Die Gemeindeverbindungsstraße „Uferstraße“ und der öffentliche Feld- und Waldweg „In der Trift, Weg“ sind aufgrund ihrer Breite und Beschaffenheit für den Durchgangsverkehr nicht geeignet. Zugleich soll die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer sowie die Aufenthaltsqualität der Straße verbessert werden.
Nachdem der Bauausschuss mit Beschluss vom 24. Juni 2019 zugestimmt hat, sind die beiden Straßenflächen zum beschränkt öffentlichen Weg mit Widmungsbeschränkung: Fußgänger frei, Radfahrer frei, Landwirtschaftlicher Verkehr frei, abzustufen.
Die Verfügungen können während der üblichen Besuchszeiten bei der Stadt Schwandorf, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, Zimmer E38 eingesehen werden.
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04.07.2019