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„Sondergebiet Photovoltaik Oberweiherhaus“

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Schwandorf hat am 11.07.2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Nr. XI „Sondergebiet Photovoltaik Oberweiherhaus“ gebilligt
und die Verwaltung beauftragt, den Entwurf öffentlich gem. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.
Für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Gründordnungsplan Nr. XI „Sondergebiet Photovoltaik Oberweiherhaus“ ist der beigefügte Übersichtslageplan vom11.07.2019 (Maßstab 1:10.000) maßgebend.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Nr. XI „Sondergebiet Photovoltaik Oberweiherhaus“ mit Begründung wird im Rathaus im Erdgeschoss beim Sachgebiet Stadtplanung im Treppenhausfoyer / Schaukasten, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang, Spitalgarten 1 in Schwandorf vom 16.08.2019 bis einschließlich 17.09.2019 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Digital einsehbar unter: https://www.schwandorf.de/Wirtschaft-Bauen/Planen-und-Bauen-aktuell/ÖffentlicheAuslegungen/Aktuelles
Während dieser Frist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahme zu der Planung abgeben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

08.08.2019