Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Schwandorf hat am 24.09.2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf in der Fassung vom 12.09.2019 zur 1. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 60 „Schlossacker“, Haselbach gebilligt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Entwurf öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.
Der Bebauungsplan soll die geordnete städtebauliche Grundlage für eine Bebauung mit wohnbebaulicher Nutzung stellen. Es ist der Bau von 11 Gebäuden vorgesehen. Im Ort Haselbach soll die Wohnbaulanderweiterung durch die Aufstellung des Bebauungsplanes in erster Linie für Ortsansässige dienen.
Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 60 „Schlossacker“, Haselbach mit Begründung und Umweltbericht werden im Rathaus, Erdgeschoss, beim Sachgebiet Stadtplanung, Treppenhausfoyer / Schaukasten im Westflügel, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf vom 04.10.2019 bis einschließlich 05.11.2019 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter: -www.schwandorf.de/Wirtschaft & Bauen/Planen und Bauen/ Aktuelles auch digital abgerufen werden. Während der Auslegungsfrist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und Stellungnahmen zu der Planung abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.