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Zustellung an die beteiligten Nachbarn durch öffentliche Bekanntmachung zum Vorhaben „Teilnutzungsänderung eines Biomarktes zu einem Jugendtreff im Erdgeschoss des bestehenden Gebäudes, FlStNr. 313/0 Gemarkung Schwandorf, Adolf-Kolping-Platz 2, 92421 Schwandorf“; Bauherr: Große Kreisstadt Schwandorf, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf

Die Große Kreisstadt Schwandorf – Amt Planen und Bauen – hat mit Bescheid vom 19.09.2019 für das o.g. Vorhaben am Adolf-Kolping-Platz 2, 92421 Schwandorf FlStNr. 313/0 Gemarkung Schwandorf, die beantragte baurechtliche Genehmigung erteilt.

Die Genehmigung beinhaltet Teilnutzungsänderung eines Biomarktes zu einem Jugendtreff im Erdgeschoss des bestehenden Gebäudes und die Auflagen zur Stellplatzsicherstellung.

Der Genehmigungsbescheid wird hiermit nach Art. 66 Abs. 2 Sätze 4 und 5 BayBO den betroffenen Nachbarn (nach Art. 66 Abs. 1 BayBO) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1 (Briefanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg), schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Sie kann auch elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Schwandorf) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Der Bescheid und die dazu gehörenden Unterlagen können innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Schwandorf, Amt 60 Planen und Bauen, im Erdgeschoss Zimmer E 37, Spitalgarten 1, 92421Schwandorf, erreichbar über den barrierefreien Zugang im Erdgeschoss bis zum 01.11.2019 während der allgemeinen Dienstzeiten von den Beteiligten eingesehen werden.

11.10.2019