Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Schwandorf hat am 07.12.2017 in öffentlicher Sitzung das Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten/Wettbüros für die Stadt Schwandorf vom 10.11.2017 als Städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen. Dieses Konzept bildete seither die Grundlage für die zukünftige Steuerung der Vergnügungsstätten/Wettbüros in der Stadt Schwandorf.
Im Vollzug hat sich hierbei gezeigt, dass das Konzept in einigen Punkten zu unkonkrete Vorgaben liefert. Auf Empfehlung des Gutachters wurde das Konzept dahingehend überarbeitet. Das konkretisierte Konzept vom 06.08.2019 wurde im Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Schwandorf am 24.09.2019 in öffentlicher Sitzung Ausschuss vorgestellt und in dieser Form erneut als Städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt das „Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten/Wettbüros für die Stadt Schwandorf“ vom 06.08.2019 in Kraft.
Das Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten/Wettbüros für die Stadt Schwandorf kann im Rathaus beim Amt 60, Planen und Bauen, im Erdgeschoss, im Westflügel beim Sachgebiet Stadtplanung, Zimmer E 34, Spitalgarten 1 in 92421 Schwandorf während der allgemeinen Dienststunden einsehen werden. Jedermann kann das Konzept einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Das Konzept kann über die Internetseite der Stadt Schwandorf abgerufen werden unter: - www.schwandorf.de/Wirtschaft&Bauen/Stadtplanung/städtebauliche Konzepte/.