Die Große Kreisstadt Schwandorf beabsichtigt, das zum Hallenbad gehörende Café zum 1. Oktober 2025 erneut zu verpachten. Pachtgegenstand sind das Café (74,40 m²) mit einer eingebauten Küche (16,60 m²) sowie ein Leergutlager mit Kellerraum (33,21 m²). Das Café wurde 2024 renoviert und komplett neu bestuhlt. Es verfügt über insgesamt 48 Sitzplätze. Zusätzlich wird für den Sommerbetrieb eine Terrasse (43 m²) errichtet. Eine vertragliche Bindung mit einer Brauerei besteht nicht.
Der Pachtvertrag für das Hallenbadcafé soll zum 1. Oktober zunächst für ein Jahr geschlossen werden, eine Verlängerung auf unbestimmte Dauer ist nach Ablauf bei entsprechender Qualifikation prinzipiell möglich.
Bewerbungen können bis zum 7. Juli 2025 an das Amt für Finanzen und Schulen (Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf) gerichtet werden. Weitere Auskünfte zum Pachtobjekt erhalten Interessierte telefonisch bzw. per E-Mail bei folgenden Ansprechpartnern:
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Die Stadt Schwandorf weist darauf hin, dass sechs Monate vor einer Wahl Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Gruppenauskünfte zu Meldedaten von Wahlberechtigten erteilt werden dürfen. Die Schwandorfer Bürger haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Die Übermittlungssperre muss beim Einwohnermeldeamt (Rathaus, Zi.-Nr. 120, 1. Stock) schriftlich beantragt werden. Der Antrag kann auch telefonisch (09431/45-321 bis 325) angefordert werden.