Vergangenes Wochenende hat der Winter, wenn auch nur kurz, seinen Vorgeschmack gezeigt. Das ist für die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes jedoch kein Problem. Mit modernstem technischen Gerät stehen sie für die Winterdiensteinsätze parat. Der Streu- und Räumplan steht, die Fahrzeuge sind mit den entsprechenden Zusatzgeräten ausgestattet und Streugut und Salz reichen selbst für einen strengen Winter aus.
Für die Gehwege entlang der Privatgrundstücke sind nach der städtischen Satzung die Grundstückseigentümer zuständig. Nach deren Regelung sind die Eigentümer verpflichtet, Gehwege (ersatzweise einen Fahrbahnstreifen von 1,50 Metern Breite) entlang der Grundstücke von Eis und Schnee frei zu halten. An Werktagen muss ab 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr geräumt und gestreut werden. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und Fußgänger erforderlich ist. Diese Arbeiten können von den Grundstückseigentümern auch an ein geeignetes Unternehmen (Hausmeisterdienst o.ä.) übertragen werden.
So kommen wir alle sicher durch den Winter!
Satzung unter:
Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter