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Vollzug der Bayerischen Bauordnung (BayBO)

Vollzug der Bayerischen Bauordnung (BayBO):
Nachbarbeteiligung durch öffentliche Bekanntmachung zum Vorhaben: Nutzungsänderung Naabparkhaus,  Grundstück: FlStNr. 313/0, Gemarkung Schwandorf, Adolf-Kolping-Platz 2, 92421 Schwandorf, Bauherr: Große Kreisstadt Schwandorf, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf

Am 03.12.2019 wurde beim Amt Planen und Bauen der Stadt Schwandorf, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, der Bauantrag durch die Große Kreisstadt Schwandorf zum oben genannten Vorhaben eingereicht. An dem Baugenehmigungsverfahren sind mehr als 20 Nachbarn beteiligt. Auf Antrag des Bauherrn wird daher die Nachbarbeteiligung durch die öffentliche Bekanntmachung  ersetzt.

Beteiligte sind diejenigen Grundstückseigentümer bzw. die Wohnungseigentümer nach dem Wohnungseigentumsgesetz, deren Grundstücke durch das geplante Vorhaben berührt sein könnte.

Der Bauantrag und die dazu gehörenden Unterlagen und Planzeichnungen können innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Schwandorf, Amt 60 Planen und Bauen, im Erdgeschoss Zimmer E 37, Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf, erreichbar über den barrierefreien Zugang im Erdgeschoss bis zum 14.02.2020 während der allgemeinen Dienstzeiten von den Beteiligten eingesehen werden. Die Beteiligten können innerhalb der Monatsfrist am oben genannten Ort der Einsichtnahme und zu den oben genannten Ort und zu den genannten Zeiten schriftlich oder zur Niederschrift  Einwendungen gegen das Vorhaben vorbringen.