Aufgrund der "Corona-Krise" wurde verfügt, dass die Stichwahlen am 29. März 2020 ausschließlich als Briefwahlen durchzuführen sind.
Es findet keine Abstimmung tagsüber von 8:00 bis 18:00 Uhr statt. Das Abstimmungsergebnis wird ausschließlich durch die Briefwahlvorstände ermittelt.
Die Mitglieder der Wahlvorstände der Urnenstimmbezirke (1 bis 30) sind daher von ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit am 29. März 2020 entbunden.