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Aufgrund der "Corona-Krise" wurde verfügt, dass die Stichwahlen am 29. März 2020 ausschließlich als Briefwahlen durchzuführen sind.
Es findet keine Abstimmung tagsüber von 8:00 bis 18:00 Uhr statt. Das Abstimmungsergebnis wird ausschließlich durch die Briefwahlvorstände ermittelt.
Die Mitglieder der Wahlvorstände der Urnenstimmbezirke (1 bis 30) sind daher von ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit am 29. März 2020 entbunden.

25.03.2020