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Aufgrund häufiger Nachfrage teilen wir mit, dass die Entsorgung von Grüngut gemäß der Allgemeinverfügung vom 20.03.2020 des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, keinen unter Nr. 5 genannten triftigen Grund darstellt. Deshalb ist für Privatpersonen eine Grüngutannahme weder am bereits geschlossenen Recyclinghof Schwandorf noch bei der Firma Hofmann in Klardorf möglich.

02.04.2020