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Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Schwandorf hat am 29.04.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Nr. XV VR-Bank „Am Brunnfeld“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt, den Entwurf öffentlich auszulegen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Im Zuge des geplanten Neubaus der Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG ist eine Änderung der bisher getroffenen Festsetzungen notwendig.
Das geplante Beratungs- und Betreuungszentrum ist als eigenständiges Geschäfts- und Bürogebäude zu definieren.

Zur Schaffung des Planungsrechts für ausschließlich dieses bereits sehr konkrete Einzelprojekt, ist die Ausweisung einer der üblichen Gebietskategorien (Mischgebiet, Kerngebiet) nicht möglich, da der vorgegebene Nutzungskatalog der jeweiligen Baugebiete gem. § 1 Abs. 4 Nr. 1 BauNVO nur soweit eingeschränkt werden darf, dass der Baugebietscharakter ablesbar bleibt. Folglich soll für diese Planung ein Sondergebiet mit der entsprechenden Zweckbestimmung „Bank“ ausgewiesen werden.
Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist die städtebaulich geordnete Entwicklung der Fläche im Hinblick auf ein ausreichend konkretes Bauvorhaben (Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12 BauGB), diese langfristig planungsrechtlich zu sichern und verbindlich festzusetzen. Ein entsprechender Antrag auf Einleitung solch eines Verfahrens liegt der Stadt Schwandorf vor.
Gemäß dem Ziel einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung, Siedlungsflächen an vorhandene Siedlungsstrukturen anzubinden, knüpft die Planungsfläche an bereits bebaute Flächen an. An deren Infrastrukturen kann angeknüpft werden.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Nr. XV VR-Bank „Am Brunnfeld“ mit Begründung wird im Rathaus im Erdgeschoss beim Sachgebiet Stadtplanung im Treppenhausfoyer / Schaukasten, barrierefrei erreichbar über den Haupteingang, Spitalgarten 1 in Schwandorf vom 13.05.2020 bis einschließlich 18.06.2020 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Aufgrund der aktuellen Situation haben Besucher die Möglichkeit, über das Telefon an der Säule neben dem Haupteingang die Infostelle zu rufen, die an den jeweiligen Sachbearbeiter telefonisch weitervermittelt.
Besucher können auch direkt einen Termin mit dem Sachbearbeiter (09431/ 45 – 208) vereinbaren.
In diesem Zeitraum können die im Foyer ausgelegten Unterlagen unter - www.schwandorf.de | Wirtschaft & Bauen | Planen und Bauen aktuell | Aktuelles - Öffentlichkeitsbeteiligung Bauleitplanung  auch digital abgerufen werden.

Während dieser Auslegungsfrist kann sich jedermann über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und gegebenenfalls - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zur Planung abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

11.05.2020