Bescheidzustellung an die beteiligten Nachbarn durch öffentliche Bekanntmachung zum Vorhaben Nutzungsänderung Naabparkhaus.
Die Große Kreisstadt Schwandorf – Amt Planen und Bauen – hat mit Bescheid vom 13.05.2020 für das Vorhaben Nutzungsänderung Naabparkhaus (Lüftungszentralen in den Dachebenen 8 u. 9, Raum für Notstromaggregat in Ebene 8, Errichtung Aufenthaltsbereich Hausmeister / Straßenkehrer und zwei Lagerräume in Ebene 2, Verlegung des Treppenraumes III, Errichtung von zwei Fluchtwegen aus Ebene 1-1, Umstrukturierung des Kassenbereiches, Errichtung einer Sprinklerzentale sowie zwei Lagerräume in Ebene 0) am Adolf-Kolping-Platz 2, 92421 Schwandorf FlStNr. 313/0 Gemarkung Schwandorf, die beantragte baurechtliche Genehmigung erteilt.
Die Genehmigung beinhaltet die Nutzungsänderung des Naabparkhauses mit den im Vorhaben genannten Änderungen. Der Genehmigungsbescheid wird hiermit den betroffenen Nachbarn durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1 (Briefanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg), schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Sie kann auch elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Schwandorf) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnenund soll einen bestimmten Antrag enthalten.
Der Bescheid und die dazu gehörenden Unterlagen können innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Schwandorf, Amt 60 Planen und Bauen, im Erdgeschoss Zimmer E 37, Spitalgarten 1, 92421Schwandorf, erreichbar über den barrierefreien Zugang im Erdgeschoss bis zum 31.07.2020 während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 11.45 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) von den Beteiligten eingesehen werden.