Inhalt

Einschließlich Rückbau der Bestandsleitung (Abschnitt A; Um-spannwerk Etzenricht – Umspannwerk Schwandorf; Leitung B161)

Der in dem o.g. Planfeststellungsverfahren ursprünglich für 30.03.2020 und ggf. Folgetage in Nabburg vorgesehene und inzwischen aufgehobene Erörterungstermin wird ersetzt durch eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041).

Die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation wird hiermit gemäß §§ 5 Abs. 3 Satz 2 PlanSiG i.V.m. Art. 73 Abs. 6 Satz 2 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) und § 2 Abs. 1 PlanSiG bekannt gemacht.

Die Behörden, die Vorhabenträgerin und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt.

Für die Online-Konsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen über eine Internetseite:

(Link unter https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/planfeststellung/energieversorgung/aktuell_laufende_verfahren/index.html) zugänglich gemacht.

Ihnen wird Gelegenheit gegeben, sich bis einschließlich 31.07.2020 schriftlich oder elektronisch dazu zu äußern (§ 5 Abs. 4 Sätze 1 und 2 Plan-SiG).

Zur Teilnahme berechtigt sind neben den oben genannten Stellen auch sonstige Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden. Diese können bei der Regierung der Oberpfalz, Stabsstelle Energiewirtschaft (Postadresse Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg; Fax-Nr. 0941/5680-1314; email-Adresse energiewirtschaft@reg-opf.bayern.de) rechtzeitig vor Ende der Äußerungsfrist (31.07.2020) schriftlich oder per Mail den Zugang zur Online-Konsultation beantragen.

Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetreten Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG).

Diese Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite der Regierung der Oberpfalz unter dem Link https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/planfeststellung/energieversorgung/aktuell_laufende_verfahren/index.html sowie auf den Internetseiten der betroffenen Kommunen:


Etzenricht (VG Weiherhammer)

www.etzenricht.de/

Fensterbach

www.fensterbach.de/

Luhe-Wildenau

www.luhe-wildenau.de/

Mitterteich (VG Mitterteich)

www.mitterteich.de/

Nabburg (VG Nabburg)

www.nabburg.de

Pirk (VG Schirmitz)

www.gemeinde-pirk.de/

Schmidgaden

www.schmidgaden.de/

Schnaittenbach

www.schnaittenbach.de/

Schwandorf

www.schwandorf.de/

Schwarzenfeld (VG Schwarzenfeld)

www.schwarzenfeld.de/

Wernberg-Köblitz

www.wernberg-koeblitz.de/

eingesehen werden. Auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Weiden wird außerdem hingewiesen.

ADin Weidmann

Regierung der Oberpfalz

02.07.2020

02.07.2020